Mit der Gesundheitsreform 2004 wurde der integrierten Versorgung, geregelt in den §§140a ff des Fünften Sozialgesetzbuchs, eine bessere finanzielle Ausstattung gewährt. Damit bestand eine Grundlage für eine dringend benötigte Förderung von Netzwerken.
Schritte beim Aufbau einer Struktur und Abschluß eines Vertrages zur Integrierten Versorgung:
- Finden der richtigen Gruppe von Partnern
- Abstimmung eines gemeinsamen Konzepts
- Leben dieses Konzepts, korrigieren der Kinderkrankheiten.
- Erheben von Daten, die den Erfolg des Konzepts belegen
- Berechnen der Leistungskosten und des evtl. Defizits
- Kontaktaufnahme mit den Krankenkassen und Präsentation des Konzepts
- Vertragsverhandlungen
- Nach Ablauf der sog. Anschubfinanzierung Ende 2008 soll sich das Netzwerk aus eigenen Kräften, d.h. aus den realisierten Ersparnissen, tragen
Mehr Informationen
- Leitlinien
- DGG-Leitlinien zum Diabetischen Fuss
- Schuhversorgung
- Kostenberechnung
- Pressetext Fachkreise München.pdf
